für alle statt für wenige

Bauabschlag zum Migrosproviorium


Im März 2012

Der Regierungstatthalter hat entschieden. Das geplante Provisorium der Migros auf der Kasernenwiese widerspricht dem geltenden Recht und ist nicht bewilligungsfähig.

Die SP Bern-Nord begrüsst diesen Entscheid.

Das Regierungsstatthalteramt ist gar nicht erst auf die 79 Einsprachen eingegangen. Von Amtes wegen muss die Baubewilligungsbehörde überprüfen, ob sämtliche öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden. Der Entscheid die Einwände und Befürchtungen der SP Bern-Nord.

  • Die Zone “Freifläche A” ist für private Bauten und Anlagen im allmeinen Interesse reserviert. Dies sind beispielsweise Schulen, Spitäler, Verwaltungsgebäude etc. Die gewährung einer Ausnahmebewilligung dient grundsätzlich der Vermeidung von unverhätnismässigen Härten oder offensichtlichen Unzweckmässigkeiten. Die Migros im Breitenrain dient keinem allgemeinen Interesse und die einzigen Gründe für ein Provisorium sind rein wirtschftlicher Natur.
  • Mit der Erteilung einer Bewilligung würde ein Präjudiz geschaffen. Welcher Betrieb erhält, zwecks Umbau des bestehenden Geschäftsgebäudes, eine Bewilligung auf einer Freifläche A um ein Provisorium errichten.

– anonymisiertes Urteil des Regierungsstatthalteramtes vom 9.11.2011

– Einsprache der SP Bern-Nord vom 22.10.2010