Linda Keusen
Co-Präsidium
Zur Leitung der administrativen, organisatorischen und politischen Geschäfte wählt die ordentliche Hauptversammlung einen Vorstand von mindestens 5 Mitgliedern auf die Dauer eines Jahres. Der Vorstand vertritt die Sektion nach aussen.
Co-Präsidium
Co-Präsidium
Co-Präsidium
Finanzverantwortliche Person
Mitgliederbetreuung
AG QVW und Strassenaktionen
Webseite, Newsletter
Verteilkreise
Wahlen
Social Media
Delegiertenbetreuung
Adressverwaltung