für alle statt für wenige

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Migros ab


Im Juli 2012

Seit gestern, 19.07.2012, ist bekannt geworden, dass das Bundesgericht das Ansinnen der Migros, am Breitenrainplatz nach dem leicht abgeänderten Baugesuch zu bauen, zurückgewiesen hat.

Die SP Bern-Nord hat schon in ihrer Einsprache darauf hingewiesen, dass das Baugesuch mit den vielen, zum Teil „groben“, Ausnahmen nicht bewilligungsfähig sei. Genau dasselbe hatte später auch die kantonale Baudirektion festgestellt.

Für uns unverständlich war die Haltung des städtischen Bauinspektorats, das unsere Einwände in kurzen Sätzen abschmetterte und der Migros die Bewilligung erteilte. Wir haben uns gefragt, weshalb die Stadt ihr eigenes Baurecht derart ungenügend würdigt. Unseres Erachtens trägt die Stadt mit ihrer Migros-Hörigkeit einen Anteil der Mitschuld am vorliegenden Debakel.

Hauptverantwortlich ist jedoch die Migros mit ihrer Missachtung des städtischen Baurechts, zusammen mit ihrem Rechtvertreter, dem Büro Bader-Natsch-Gnehm. Auch mit den Quartierorganisationen ist die Migros rüde umgegangen. Wir haben uns wiederholt darüber beklagt, dass die Migros im Vorfeld des Baugesuches jegliche direkte Gespräche mit Quartierorganisationen verweigert hatte. Wir sind froh darüber, dass der Rechtsstaat in diesem Geschäft auf den Ebenen Kanton und Bund funktioniert hat. Die Stadt hatte hier leider versagt.

Noch ein Wort zur in der Presse wiedergegebenen Behauptung, dass die Migros „grosse Unterstützung aus dem Quartier erfahren habe“. Wir sehen das differenziert: Einen Neubau mit vielen Wohnungen begrüsst die SP Bern-Nord klar. Wir hatten uns sogar gefragt, weshalb die Migros damit derart lange gezögert hatte.
Wer aber die Bauunterlagen studiert hatte (das war wohl kaum die Mehrheit im Quartier), war enttäuscht. Wir nahmen zur Kenntnis, dass das Projekt sich damit begnügte, für sich selbst als Verkaufs- und Wohngebäude zu funktionieren. Die Eingliederung in die unmittelbare Nachbarschaft kam dabei deutlich zu kurz.

Zum weiteren Vorgehen schlagen wir Folgendes vor:

  • Die Migros sucht den Kontakt zu den Quartierorganisationen und führt in einem neuen Anlauf einen Projektwettbewerb durch. Die Quartierkommission müsste in der Jury vertreten sein.
  • Die Stadt sollte sich überlegen, ob es nicht besser wäre, für dieses grosse Areal eine Überbauungsordnung (ÜO) zu erlassen, wie wir schon in unserer Einsprache vorgeschlagen hatten. Eine ÜO würde eine massgeschneiderte Lösung besser erlauben.