Im Juli 2013
Medienmitteilung der SP Bern-Nord zur „Gleissanierungen Breitenrain“
Am 12. Juli 2013 hat die SP Bern-Nord eine Einsprache gegen Bernmobil betreffend „eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Tram Region Bern“ eingereicht.
Die Einsprache richtet sich nicht gegen das TramRegionBern (TRB), sondern vor allem gegen die sogenannte „Gleissanierung Breitenrain“. Beim TRB geht es uns nur um Verbesserungsvorschläge.
Kernpunkt unserer Einsprache ist die beabsichtigte Umgestaltung der Moserstrasse, die auf seltsame Weise in das Verfahren TRB „gerutscht“ ist. Der einzige das TRB betreffende Punkt ist die Verschiebung der Tramhaltestelle Spitalacker vom heutigen Standort an den Eingang der Moserstrasse beim Viktoriaplatz. Dieser Punkt wird von uns gar nicht bestritten.
Was wir vehement bestreiten, sind ganz andere Punkte, die mit dem TRB nichts zu tun haben:
- Massive Umverteilung des öffentlichen Bereichs der Moserstrasse zugunsten MIV, Tram und Velo (Verkehrsfläche), zulasten der FussgängerInnen (Trottoirs).
- Die fast unverändert hohe Zahl von Parkplätzen soll neu auf die Trottoirs markiert werden.
- Mit den Punkten 1 und 2 wird der Boulevardcharakter der Moserstrasse zu Grabe getragen, welcher vor allem durch grosszügige Trottoirs gekennzeichnet ist.
- Ein Mittelstreifen ist auf einem Teil der Moserstrasse geplant, dem zusätzliche Trottoirflächen geopfert werden müssten.
- Die Planung lief unter einer völlig falschen Vorgabe: Die neuen Pläne beruhen auf einer zukünftigen Tempo 50-Strasse, die dem heutigen Regime entspricht. Das wirkliche Tempo 30-Regime der Zukunft, wie es im Teilverkehrsplan Stadtteil V steht, wurde ignoriert.
Die SP Bern-Nord ist entsetzt über eine Planung, die einen gravierenden Eingriff in einen der schönsten Quartierteile vorsieht, der Jahrzehnte lang wirksam sein würde. Bei der Vorstellung dieses Projekt als blosse „Gleissanierung“, wurde den Quartierorganisationen beschieden, dass keine Änderungen mehr möglich seien. Wir müssten halt Einsprache erheben. Einsprachen sind offenbar als einziges „Mitwirkungsmittel“ vorgesehen. Mit anderen Worten: Die üblichen Mitwirkungsrechte wurden uns in diesem Fall entzogen!